EPLR - Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Mit den EPLR wird die Förderung aus dem ELER umgesetzt. Dies sind umfangreiche Förderkonzepte, die zwischen dem Bundesland und der EU vereinbart werden und die Grundlage der ELER-Förderung für die jeweilige Förderperiode von 7 Jahren bilden. Die EPLR haben ein einheitliches Schema und beinhalten grundsätzlich
  • eine Beschreibung der Ausgangslage und der bestehenden Probleme bzw. Bedarfe
  • eine Stärken-Schwächen-Analyse
  • die Strategie, mit der man die Probleme angehen will
  • eine Beschreibung der vorgesehenen Fördermaßnahmen
  • die geplante Begleitung und Evaluierung des Programms
  • Finanzierungspläne
  • Verfahren zur Umsetzung und Verwaltung des EPLR
EPLR müssen veröffentlicht werden.
In Deutschland gibt es in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 13 EPLR - fast in jedem Bundesland je eines, aber nur fast! Niedersachsen und Bremen haben zusammen ein EPLR mit dem Namen PFEIL, ebenso wie Berlin und Brandenburg. Hamburg hat kein EPLR aufgestellt. Die EPLR enthalten Fördermöglichkeiten für Agrarinvestitionen, Tierwohl, Flurbereinigung, Dorferneuerung, ländliche Entwicklung, aber auch für Natur- und Wasserschutz.

Im Bereich der anderen EU-Fonds EFRE, ESF etc. heißen die EPLR "Operationelle Programme", als bundesweite Besonderheit setzt in Niedersachsen das "Multifondsprogramm" die EFRE und ESF-Förderung gemeinsam um.

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