EU-Kommission strebt Änderungen bei der Bewertung zur Leistungsreserve an
2019 steht die Verteilung der
Leistungsreserve in Höhe von 6 % der EU-Mittel eines EPLR an. Dies kann eine Möglichkeit sein, noch in der laufenden Förderperiode zusätzliche Mittel z.B. für den Naturschutz einzusetzen. Bedingung für die Zuweisung ist, das die im
EPLR gesetzten Etappenziele zum 31.12.2018 erreicht werden. Dabei können nach derzeitiger Rechtslage nur abgeschlossene Projekte herangezogen. Hier strebt die EU-Kommission eine Änderung an, bei der auch Projekte berücksichtigt werden können, die erst in Teilen abgeschlossen oder bei denen Teilauszahlungen erfolgt sind. Dazu liegt den zuständigen Stellen ein Schreiben der EU-Kommission vom 12.06.2017 vor. Diese Neuregelung soll alle Fonds betreffen.